Eternal Alert als Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme durch die Pflegekasse nach § 40 SGB XI – praxistauglicher Leitfaden für Angehörige

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Für viele pflegebedürftige Menschen ist ein verlässliches Notrufsystem ein zentraler Baustein der häuslichen Versorgung. Die Pflegekassen können nach § 40 SGB XI Leistungen für Pflegehilfsmittel gewähren, wenn diese dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Dazu gehören in vielen Fällen auch Hausnotruf-Lösungen oder vergleichbare Systeme.

Eternal Alert ist eine Soforthilfe-Armbanduhr der ToasterNET GmbH (Erlangen), die im Notfall automatisch einen Notruf absetzen kann. Dank moderner Low-Power-IoT-Technik, einer Akkulaufzeit von bis zu einem Jahr und dem Betrieb ohne monatliche Grundgebühr ist sie besonders wartungsarm. In geeigneten Fällen kann eine (anteilige) Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich sein. Nachfolgend finden Sie einen praxistauglichen Leitfaden, wie Sie als pflegende Angehörige den Antrag vorbereiten und erfolgreich stellen.

Hinweis: Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Maßgeblich sind die individuelle Situation, die medizinische Begründung und die formalen Voraussetzungen.

Anspruchsvoraussetzungen im Überblick

Typischerweise liegen die Voraussetzungen für eine (anteilige) Kostenübernahme vor, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad (1–5) besteht und der entsprechende Bescheid vorliegt,
  • die pflegebedürftige Person allein lebt oder regelmäßig für längere Zeiträume allein ist (z. B. nachts oder tagsüber),
  • ein erhöhtes Risiko für Notfallsituationen besteht (z. B. Sturzgefährdung, Desorientierung/Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mit Hypoglykämierisiko, Epilepsie),
  • die Nutzung eines Notrufsystems die Selbstständigkeit fördert und die häusliche Pflege absichert,
  • das System zuverlässig erreichbar ist und sich anwenderfreundlich bedienen lässt.

Wichtig: Auch wenn klassische Hausnotrufsysteme oft als Mietlösung mit monatlichen Gebühren organisiert sind, können Pflegekassen in begründeten Fällen technisch gleichwertige Alternativen berücksichtigen. Eternal Alert bietet hier einen modernen Ansatz mit sehr geringem Wartungsaufwand.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Für die Antragstellung sind in der Regel folgende Nachweise hilfreich:

  • Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse (Kopie)
  • Kurzbegründung des Hilfebedarfs, idealerweise mit medizinischer Unterstützung:
    • ärztliche Stellungnahme oder Attest zur Notwendigkeit eines Notrufsystems (z. B. Sturzrisiko, Demenz, kardiale Vorgeschichte, Hypoglykämien)
    • Pflegefachliche Einschätzung, falls vorhanden (z. B. durch ambulanten Pflegedienst)
  • Beschreibung des häuslichen Settings:
    • lebt die Person allein oder ist regelmäßig allein?
    • gab es bereits Stürze oder Notfälle? Wie schnell war Hilfe verfügbar?
  • Produktinformationen zu Eternal Alert:
    • Funktionsbeschreibung (automatischer Notruf, lange Akkulaufzeit, kein Grundpreis)
    • technische Eckdaten (IoT-Funk, Tragweise als Armbanduhr)
  • Kostenvoranschlag des Anbieters:
    • Anschaffungskosten bzw. Pakete,
    • gegebenenfalls optionale Premium-Services (z. B. erweitere IoT-Datenpakete, Direktverbindung zur Notrufleitstelle) separat ausgewiesen,
    • Hinweise zur Abrechnung (Direktabrechnung mit der Pflegekasse oder Kostenerstattung).

Tipp: Fordern Sie den Kostenvoranschlag und eine kompakte Produktbeschreibung direkt bei ToasterNET/Eternal Alert an. Achten Sie darauf, dass die Funktionen eindeutig als „Notruflösung für die häusliche Versorgung“ beschrieben sind.

Schritt für Schritt zum Antrag

1) Bedarf präzise ermitteln

  • Sprechen Sie mit der pflegebedürftigen Person, dem Hausarzt/der Hausärztin und – falls eingebunden – dem ambulanten Pflegedienst.
  • Dokumentieren Sie konkrete Situationen: Stürze, nächtliche Desorientierung, Alleinzeiten, Schwierigkeiten, das Telefon rechtzeitig zu erreichen.

2) Geeignetes System auswählen

  • Prüfen Sie, ob Eternal Alert die Anforderungen erfüllt: automatische Notruffunktion, sehr lange Akkulaufzeit, einfache Handhabung, robuste und diskrete Tragelösung.
  • Berücksichtigen Sie Besonderheiten (z. B. Demenz: Armbanduhr wird eher toleriert als ein klassisches Notrufknopfband).

3) Kostenvoranschlag einholen

  • Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag ausstellen, getrennt nach Basisausstattung und optionalen Premium-Services (z. B. Direktanbindung an eine Notrufleitstelle).
  • Bitten Sie um Hinweise zur Abrechnung: Ist eine Direktabrechnung möglich oder erfolgt die Erstattung gegen Rechnung?

4) Antrag an die Pflegekasse stellen

  • Reichen Sie ein formloses Anschreiben mit Bezug auf § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, Leistungsart „Hausnotruf/Notrufsystem“) ein.
  • Fügen Sie alle Nachweise bei: Pflegegrad, medizinische/pflegerische Begründung, Beschreibung der Wohn- und Betreuungssituation, Produktinfo und Kostenvoranschlag.
  • Bitten Sie um zügige Prüfung und teilen Sie mit, ob Sie bis zur Entscheidung mit der Anschaffung warten oder (bei Dringlichkeit) eine vorläufige Entscheidung wünschen.

5) Rückmeldung abwarten und Rückfragen beantworten

  • Die Pflegekasse kann den Medizinischen Dienst (MD) um eine gutachterliche Einschätzung bitten.
  • Reagieren Sie zügig auf Nachforderungen (z. B. ergänzende Arztbescheinigung, genauere Darstellung des Sturzrisikos).

6) Entscheidung und Beschaffung

  • Bei Bewilligung erhalten Sie einen Bescheid und Hinweise zur Abrechnung.
  • Klären Sie mit ToasterNET/Eternal Alert die Lieferung, Aktivierung und eine kurze Einweisung für die pflegebedürftige Person.

7) Inbetriebnahme und Dokumentation

  • Testen Sie den Notruf in einer sicheren Umgebung.
  • Dokumentieren Sie Datum der Inbetriebnahme und Ansprechpartner – hilfreich für spätere Nachfragen der Pflegekasse.

Hinweis: Beginnen Sie mit der Beschaffung idealerweise erst nach Bewilligung. Wenn Sie aus Dringlichkeitsgründen vorab kaufen, bewahren Sie alle Unterlagen auf; eine Erstattung ist dann vom Einzelfall abhängig.

Argumentationshilfen aus der Praxis

  • Sturzrisiko belegen

    • Frühere Stürze, Gleichgewichtsstörungen, Polyneuropathie, Osteoporose, medikamentös bedingte Schwindelanfälle.
    • Erläutern Sie, dass ein automatischer Notruf die Zeit bis zur Hilfe verkürzt – besonders, wenn kein manueller Alarm mehr ausgelöst werden kann.
  • Demenz und Desorientierung

    • Situative Überforderung in Notlagen, Vergessen des Smartphones, Weglauftendenzen.
    • Eine Armbanduhr wird eher akzeptiert, ist stets am Körper und unauffällig.
  • Alleinleben oder häufiges Alleinsein

    • Längere Zeiträume ohne Aufsicht (z. B. nachts), Berufstätigkeit der Angehörigen, ländliche Lage, barrierearmer Zugang zu Nachbarn nicht gesichert.
    • Heben Sie hervor, dass Eternal Alert unabhängig von Steckdosen und Ladezyklen über viele Monate einsatzbereit bleibt.
  • Alltagstauglichkeit und Wartungsarmut

    • Bis zu ein Jahr Akkulaufzeit bedeutet: kein tägliches Laden, weniger Bedienfehler, höhere Verfügbarkeit.
    • Keine Grundgebühr reduziert laufende Belastungen und Bürokratie.
  • Vergleich mit Alternativen

    • Klassische Systeme erfordern oft eine Basisstation in der Wohnung und regelmäßige Stromversorgung.
    • Die mobile IoT-Uhr funktioniert auch außerhalb der Wohnung – ein Plus für aktive Pflegebedürftige.

Wenn die Pflegekasse Rückfragen stellt oder ablehnt

  • Klärende Antworten liefern

    • Bitten Sie um eine schriftlich konkretisierte Frageliste.
    • Reichen Sie gezielte Nachweise nach (z. B. aktuelle Arztbescheinigung, Sturzprotokolle, Pflegedienstberichte).
  • Widerspruch gegen Ablehnung

    • Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein (Frist im Bescheid beachten).
    • Begründen Sie ausführlich, warum ein Notrufsystem zur Sicherung der häuslichen Pflege unerlässlich ist.
    • Fügen Sie neue Argumente/Belege hinzu (z. B. aktuelles Ereignis, das den Bedarf zeigt).
  • Alternative Finanzierungen prüfen

    • Fragen Sie nach, ob eine teilweise Kostenübernahme möglich ist oder ob bestimmte Komponenten (z. B. Einmalkosten) bezuschusst werden.
    • Klären Sie, ob eine Direktanbindung an eine Notrufleitstelle Voraussetzung der Kostenübernahme ist und wie diese bei Eternal Alert optional realisierbar ist.
  • Unterstützung einholen

    • Pflegestützpunkte, Sozialdienste von Kliniken und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände helfen bei Antrag und Widerspruch.
    • Hersteller/Anbieter wie ToasterNET unterstützen oft mit Musterschreiben und technischen Erläuterungen.

Eternal Alert in der Pflege: wartungsarm, zuverlässig, diskret

Eternal Alert wurde für Alltagssituationen entwickelt, in denen schnelle Hilfe entscheidend ist – ohne aufwändige Technik zu Hause. Die wichtigsten Praxisvorteile:

  • Automatischer Notruf in kritischen Situationen: erhöht die Chance, dass Hilfe gerufen wird, auch wenn die betroffene Person den Alarm nicht aktiv auslösen kann.
  • Bis zu ein Jahr Akkulaufzeit: minimiert Ladezyklen, reduziert Ausfälle und Pflegeaufwand.
  • Kein monatlicher Grundpreis: schont das Budget, gerade auf lange Sicht.
  • Moderne Low-Power-IoT-Technik: zuverlässige Vernetzung ohne stationäre Basis, auch außerhalb der Wohnung nutzbar.
  • Diskrete Form als Armbanduhr: hohe Akzeptanz, geringes Stigmatisierungspotenzial.

Damit eignet sich Eternal Alert für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Demenz, chronisch Kranke, Alleinlebende – aber auch für Risikoberufe wie Alleinarbeiter oder Ersthelfer. Für die Pflegekasse ist insbesondere relevant, dass das System nachweislich zur Sicherung der häuslichen Versorgung beiträgt.

Optionaler Mehrwert: Premium-Services, Smart Home und Telemedizin

Je nach Sicherheitsbedarf können Sie Eternal Alert erweitern:

  • Premium-Services

    • Erweiterte IoT-Datentarife für höhere Verfügbarkeit.
    • Direkte Verbindung zu professionellen Notrufzentralen: Auf Wunsch wird beim Alarm unmittelbar eine Leitstelle informiert, die qualifiziert reagiert. In manchen Fallkonstellationen kann dies die Argumentation gegenüber der Pflegekasse stärken. Die Kostenübernahme für solche Zusatzleistungen variiert je nach Kasse und Einzelfall.
  • Integration in Smart Home

    • Verknüpfungen mit Beleuchtung, Türkommunikation oder Sprachassistenten können den Alltag zusätzlich erleichtern (z. B. automatisches Einschalten von Licht bei Alarm).
    • Prüfen Sie, ob bestehende Smart-Home-Komponenten eingebunden werden können.
  • Telemedizinische Anwendungen

    • Die zugrundeliegende Technologie ist für das Gesundheitswesen und die Telemedizin ausgelegt. Chronisch Kranke (z. B. Herzpatienten, Menschen mit Diabetes) können durch passende Dienste engmaschiger betreut werden.
    • Klären Sie mit dem behandelnden Arzt, welche telemedizinischen Optionen sinnvoll sind und wie die Daten verantwortungsvoll genutzt werden.

Beachten Sie: Premium- und Integrationsleistungen sind optional. Sie können den Nutzen erhöhen, sind aber für die Grundfunktion – eine wartungsarme Notrufabsicherung – nicht zwingend erforderlich.

Checkliste: so erhöhen Sie die Bewilligungschancen

  • Pflegegrad-Bescheid griffbereit
  • Arzt- oder Pflegefachliche Begründung mit konkreten Risiken
  • Dokumentation von Alleinzeiten und bisherigen Notfällen
  • Präziser Kostenvoranschlag und Produktinfos von Eternal Alert
  • Klarer Bezug auf § 40 SGB XI (Leistungsart Notrufsystem)
  • Bereitschaft zur Beantwortung von Rückfragen
  • Bei Ablehnung: fristgerechter, gut begründeter Widerspruch

Zum Schluss: Jede Pflegesituation ist individuell. Eternal Alert verbindet hohe Sicherheit mit minimalem Wartungsaufwand – ein überzeugendes Argument, wenn es darum geht, die häusliche Pflege nachhaltig zu stabilisieren. Klären Sie Details zur Kostenübernahme vorab mit Ihrer Pflegekasse oder einer neutralen Beratungsstelle, und nutzen Sie die Unterstützung des Herstellers bei der Antragsstellung.

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