Wenn ein Angehöriger Unterstützung braucht, zählt in kritischen Momenten jede Sekunde. Eternal Alert, die Soforthilfe‑Armbanduhr der ToasterNET GmbH, wurde genau dafür entwickelt: Sie erkennt Notlagen, setzt automatisch einen Notruf ab und funktioniert dank moderner Low‑Power‑IoT‑Technik mit einer Akkulaufzeit von bis zu einem Jahr besonders zuverlässig. Weil für die Nutzung keine monatliche Grundgebühr anfällt, ist Eternal Alert auch wirtschaftlich attraktiv.
Für viele Familien stellt sich die Frage: Übernimmt die Pflegekasse die Kosten – und wenn ja, welche Teile genau? Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten und wie Sie typische Ablehnungsgründe vermeiden. Zusätzlich erhalten Sie eine kompakte Checkliste sowie Formulierungshilfen, damit Ihr Antrag zügig und vollständig bearbeitet werden kann.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch und wann ist Eternal Alert „pflegebedingt“?
Ob die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise trägt, hängt grundsätzlich von der individuellen Situation und der Begründung der Notwendigkeit ab. Häufige Voraussetzungen sind:
- Anerkannter Pflegegrad: Ein gültiger Pflegegrad (PG 1–5) ist in der Regel Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad ist eine Kostenbeteiligung deutlich schwieriger.
- Pflegebedingter Bedarf: Die Uhr muss helfen, Pflegebedarfe zu kompensieren oder die Selbstständigkeit und Sicherheit des Pflegebedürftigen zu erhalten. Typische Gründe sind Sturzgefährdung, Demenz/Orientierungsschwierigkeiten, Herz‑Kreislauf‑Risiken, Epilepsie, Diabetes oder allgemein ein erhöhtes Notfallrisiko.
- Wohn‑ und Alltagssituation: Besonders begünstigend wirkt, wenn die Person zeitweise oder häufig alleine ist (z. B. Alleinlebende, Alleinarbeiter im Ruhestand, Tageszeiten ohne Betreuung).
- Geeignete Versorgung: Eternal Alert muss für die konkrete Situation geeignet und wirtschaftlich sein, also die Sicherheit pragmatisch verbessern, ohne unnötige Folgekosten zu verursachen.
Wichtig: Auch wenn die Pflegekassen klassische Hausnotrufsysteme kennen, sind mobile Lösungen wie eine Soforthilfe‑Uhr in vielen Fällen gleichwertig oder sogar besser geeignet – insbesondere außerhalb der Wohnung. Die Begründung sollte klar herausstellen, warum gerade eine mobile, akkulanglebige Uhr den Bedarf optimal deckt.
Was die Pflegekasse in der Regel übernehmen kann – und was privat bleibt
Die Kostenübernahme kann je nach Kasse, Vertrag und Einzelfall variieren. Transparenz hilft:
- Potenziell übernahmefähig:
- Basismodul/Eternal‑Alert‑Uhr inklusive automatischer Notruffunktion.
- Grundlegende Konnektivität für Notrufe (sofern für die Funktion zwingend erforderlich).
- Ersteinrichtung/Einweisung, wenn sie Teil der notwendigen Inbetriebnahme ist.
- In der Regel privat zu tragen (optional buchbar):
- Premium‑Services wie eine Direktverbindung zu einer Leitstelle/Notrufzentrale.
- Erweiterte IoT‑Datentarife (z. B. für zusätzliche Gesundheitsdaten, Komfort‑ oder Analysefunktionen).
- Komfort‑ oder Zusatzleistungen, die über die reine Notfallabsicherung hinausgehen.
Da Eternal Alert ohne monatliche Grundgebühr arbeitet, entfallen laufende Basiskosten. Das reduziert die Gesamtausgaben – auch für die Kasse. Klären Sie idealerweise vorab mit der Pflegekasse, ob eine Sachleistung (Versorgung über Vertragspartner) oder eine Kostenerstattung (auf Basis eines Kostenvoranschlags) in Ihrem Fall infrage kommt.
Diese Unterlagen beschleunigen die Bewilligung
Eine vollständige und gut begründete Antragstellung ist der wichtigste Beschleuniger. Üblicherweise hilft Folgendes:
- Pflegegradbescheid: Kopie des aktuellen Bescheids.
- Ärztliche Begründung/Attest: Kurze Stellungnahme des Haus- oder Facharztes zur Notwendigkeit eines mobilen Notrufsystems mit automatischer Auslösung. Nennen Sie konkrete Diagnosen/Risiken (z. B. Sturzgefahr, Synkopen, Herzrhythmusstörungen, Hypoglykämien, Desorientierung).
- Kostenvoranschlag/Angebot: Detailliertes Angebot für Eternal Alert von ToasterNET oder einem autorisierten Händler mit Auflistung von Basismodul und optionalen Premium‑Leistungen (klar getrennt).
- Darlegung der Lebenssituation: Kurze Beschreibung, wann und wie oft die Person alleine ist, welche Wege sie zurücklegt (außerhäuslich) und warum mobil mehr Schutz bringt als ein stationäres System.
- Einverständniserklärung/Kontakt: Kontaktdaten der Pflegeperson, ggf. Vollmacht.
- Optional: Pflegeprotokoll/Betreuungsplan, Sturzprotokolle, vorhandene Therapie- oder Reha‑Berichte.
Je klarer Sie die pflegebezogene Notwendigkeit eines automatischen, mobilen Notrufes herausarbeiten, desto besser.
Schritt für Schritt: Von der Antragstellung bis zum Bescheid
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Information einholen
- Kontaktieren Sie die Pflegekasse und fragen Sie nach dem Verfahren zur „Versorgung mit technischen Pflegehilfen“ bzw. „Hausnotruf/Notrufsystemen“.
- Klären Sie, ob die Kasse eine Sachleistung über Vertragspartner bevorzugt oder eine Kostenerstattung anhand eines Angebots akzeptiert.
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Unterlagen zusammenstellen
- Pflegegradbescheid, ärztliche Begründung, Kostenvoranschlag für Eternal Alert (Basismodul und optional getrennt), kurze Bedarfsschilderung der Pflegesituation.
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Antrag einreichen
- Nutzen Sie das Formular der Pflegekasse oder reichen Sie einen formlosen Antrag ein (siehe Formulierungshilfe unten). Fügen Sie alle Unterlagen bei und betonen Sie den mobilen Charakter und die automatische Notrufauslösung.
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Prüfung durch die Pflegekasse
- Die Kasse prüft die Unterlagen; bei komplexen Fällen kann eine Einschätzung durch den Medizinischen Dienst erfolgen. Reagieren Sie zügig auf Rückfragen und reichen Sie ggf. Nachweise nach.
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Entscheidung und Versorgung
- Bei Bewilligung erhalten Sie einen Bescheid mit Umfang der Kostenübernahme (z. B. vollständige/anteilige Übernahme des Basismoduls). Stimmen Sie anschließend die Lieferung/Einrichtung ab.
- Falls eine Ablehnung erfolgt, lohnt ein begründeter Widerspruch mit ergänzenden Nachweisen (siehe nächster Abschnitt).
Hinweis zu Fristen: Entscheidungen erfolgen in der Praxis häufig innerhalb weniger Wochen. Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein und warten Sie idealerweise den Bescheid ab, bevor Sie kostenrelevante Schritte auslösen.
Typische Ablehnungsgründe – und wie Sie ihnen vorbeugen
- „Kein pflegebedingter Bedarf erkennbar“
- Gegenmaßnahme: Ärztliche Stellungnahme mit konkreten Risiken (z. B. Sturz‑/Synkopenrisiko, Demenz), Pflegeziele (Erhalt der Selbstständigkeit), Belege aus dem Alltag (Sturzprotokolle, Alleinzeiten).
- „Stationäres Hausnotrufsystem sei ausreichend“
- Gegenmaßnahme: Schildern Sie außerhäusliche Alltagswege (Einkauf, Spaziergänge, Arztbesuche), die Notwendigkeit einer mobilen Absicherung und den Vorteil der automatischen Auslösung auch ohne aktives Drücken.
- „Technik angeblich zu aufwändig“
- Gegenmaßnahme: Verweisen Sie auf die sehr lange Akkulaufzeit (bis zu ein Jahr), die einfache Handhabung ohne tägliches Laden und die automatische Notruffunktion. Heben Sie die Zuverlässigkeit der Low‑Power‑IoT‑Technologie hervor.
- „Unklare Kostenbestandteile“
- Gegenmaßnahme: Trennen Sie im Angebot strikt Basismodul/Grundfunktion und optionale Premium‑Leistungen. Bitten Sie die Kasse explizit um Entscheidung über die Basisversorgung.
Wichtig im Widerspruch: Bleiben Sie sachlich, liefern Sie neue/konkretere Nachweise und begründen Sie, weshalb eine mobile, automatische Lösung pflegebedingt erforderlich ist.
Praxisnutzen im Alltag: Mehr Sicherheit, weniger Aufwand
- Automatische Notrufe: Erkennt Notlagen und alarmiert Hilfe, auch wenn die betroffene Person den Auslöser nicht aktiv bedienen kann.
- Außergewöhnliche Ausdauer: Bis zu ein Jahr Akkulaufzeit minimiert Pflegeaufwand, Ausfälle und Ladevergessen – ein entscheidender Vorteil im Alltag.
- Keine monatliche Grundgebühr: Planbare, niedrige Gesamtkosten; nur optionale Premium‑Services bei Bedarf.
- Flexible Einsatzszenarien: Schutz in der Wohnung und unterwegs – ideal bei Alleinzeiten, Spaziergängen oder Arztbesuchen.
- Smart‑Home‑Integration: Anbindung an vorhandene Systeme möglich, z. B. zur Licht‑ oder Türsteuerung im Ereignisfall.
- Telemedizin‑Optionen: Bei chronischen Erkrankungen (z. B. Herzpatienten, Diabetiker) können – sofern gewünscht und freigeschaltet – Gesundheitsdaten eingebunden werden, um Versorgungsprozesse zu unterstützen.
- Hohe Akzeptanz: Als Uhr getragen, unauffällig und alltagstauglich; das modulare Konzept erlaubt die Integration in unterschiedliche Uhrenmodelle.
Diese Kombination aus Sicherheit, Einfachheit und Wirtschaftlichkeit macht Eternal Alert zu einer überzeugenden Lösung für Pflegehaushalte.
Kompakte Checkliste: Ihr Fahrplan zur Kostenübernahme
- Pflegegrad prüfen: Liegt ein aktueller Bescheid (PG 1–5) vor?
- Bedarf definieren: Sturzgefahr, Demenz, Herz‑/Diabetes‑Risiken, Alleinzeiten, außerhäusliche Wege.
- Arzt einbinden: Kurze, gezielte Stellungnahme zur Notwendigkeit eines mobilen, automatisch auslösenden Notrufsystems.
- Angebot einholen: Detaillierter Kostenvoranschlag für Eternal Alert mit klarer Trennung von Basis und Premium.
- Antrag vorbereiten: Formlose Begründung der Pflegesituation, Ziel „Sicherheit und Erhalt der Selbstständigkeit“.
- Bei der Pflegekasse einreichen: Vollständige Unterlagen, bevorzugt digital oder per Einschreiben.
- Rückfragen beantworten: Nachweise zeitnah nachreichen.
- Bescheid abwarten: Bei Bewilligung Versorgung starten; bei Ablehnung begründet widersprechen.
Formulierungshilfen für Ihren Antrag
Nutzen Sie die folgenden Textbausteine als Ausgangspunkt und passen Sie sie an Ihre Situation an:
Betreff: Antrag auf Kostenübernahme für ein mobiles Soforthilfe‑Notrufsystem (Eternal Alert)
Versicherte/r: [Name der pflegebedürftigen Person], Versichertennr.: [Nummer], Pflegegrad: [PG]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme (ggf. anteilig) für das mobile Soforthilfe‑Notrufsystem „Eternal Alert“ der ToasterNET GmbH als technische Pflegehilfe.
Begründung: Aufgrund von [Diagnose/Risiko, z. B. Sturzgefahr, Herzrhythmusstörungen, Demenz, Diabetes mit Hypoglykämien] besteht ein erhöhtes Notfallrisiko, insbesondere während [Alleinzeiten/außerhäusliche Wege]. Ein stationäres System ist hierfür nicht ausreichend, da der Schutz auch außerhalb der Wohnung und bei Bewusstlosigkeit/Orientierungslosigkeit gewährleistet sein muss. Eternal Alert löst Notrufe automatisch aus und bietet durch die sehr lange Akkulaufzeit (bis zu ein Jahr) eine zuverlässige, pflegeentlastende Versorgung ohne tägliche Ladepflicht.
Beigefügt sind der Pflegegradbescheid, eine ärztliche Stellungnahme sowie ein Kostenvoranschlag mit klarer Trennung zwischen Basismodul (Notruffunktion) und optionalen Premium‑Leistungen (z. B. Direktverbindung zur Leitstelle, erweiterte IoT‑Datentarife), die nicht Gegenstand dieses Antrags sind.
Bitte teilen Sie mir mit, ob die Versorgung als Sachleistung über Vertragspartner oder per Kostenerstattung erfolgen kann. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Kontakt], [Ort, Datum]
Für den Widerspruch bei Ablehnung:
Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] – Antrag auf Kostenübernahme Eternal Alert
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o. g. Bescheid lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Die pflegebedingte Notwendigkeit eines mobilen, automatisch auslösenden Notrufsystems besteht fort.
Ergänzend reiche ich [neue ärztliche Stellungnahme/Sturzprotokoll/Betreuungsplan] ein. Insbesondere ist eine mobile Absicherung außerhalb der Wohnung erforderlich, da [konkrete Begründung, z. B. regelmäßige Alleinwege, Desorientierung, Synkopen].
Ich bitte um erneute Prüfung und positive Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Unterschrift]
Fazit: Gut vorbereitet zur schnellen Bewilligung
Mit einem klaren Fokus auf den pflegebedingten Bedarf, einer stichhaltigen ärztlichen Begründung und einem transparenten Angebot erhöhen Sie die Chancen auf eine zügige Bewilligung deutlich. Eternal Alert verbindet hohe Alltagstauglichkeit (automatische Notrufe, bis zu ein Jahr Akkulaufzeit, keine monatliche Grundgebühr) mit flexiblen Erweiterungen wie Smart‑Home‑Anbindung und Telemedizin‑Optionen. Premium‑Services wie die Direktverbindung zur Leitstelle oder erweiterte IoT‑Datentarife bleiben – sofern nicht ausdrücklich genehmigt – privat. Wenn Sie die Schritte aus diesem Leitfaden befolgen, gelangen Sie strukturiert und sicher zur passenden Versorgung für Ihre Angehörigen.
